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   SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06   

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https://dejure.org/2007,25593
SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06 (https://dejure.org/2007,25593)
SG Potsdam, Entscheidung vom 28.11.2007 - S 29 KG 15/06 (https://dejure.org/2007,25593)
SG Potsdam, Entscheidung vom 28. November 2007 - S 29 KG 15/06 (https://dejure.org/2007,25593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Kinderzuschlags unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Zulässigkeit einer rückwirkenden Erbringung von Kindergeld auch für Zeiten vor Antragstellung; Grundlagen zur Ermittlung eines Unterkunftsbedarfs und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er allerdings grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen ( BVerfGE 87, 234; 100, 59; ständige Rechtsprechung).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er allerdings grundsätzlich berechtigt, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein wegen der damit verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen ( BVerfGE 87, 234; 100, 59; ständige Rechtsprechung).
  • Drs-Bund, 30.05.2006 - BT-Drs 16/1637
    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Wegen Unterschreitung der Mindesteinkommensgrenze wurde eine so große Zahl der Anträge abgelehnt, dass der Kinderzuschlag nach Einschätzung der Bundesregierung bislang einen nur schmalen Wirkungsbereich aufwies (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 16/1637 vom 14.06.2006, BT-Drs. 16, 1818, S. 4,6).".
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Das bereinigte Einkommen der Klägerin beträgt 562, 61 EUR monatlich und errechnet sich wie folgt: vom monatlichen Einkommen (Arbeitslosengeld) der Klägerin in Höhe von 633, 00 EUR sind ihre Beiträge zur Kfz-Haftpflicht-Versicherung als privater Pflichtversicherung nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 SGB II (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 07. November 2006, Az.: B 7b AS 18/06 R) in Höhe von 35, 39 EUR monatlich, die Versicherungspauschale nach § 3 Nr. 1 Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-VO) in der vom 01. Januar bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung in Höhe von 30, 00 EUR sowie der Beitrag zur "Riester-Rente" in Höhe von 5, 00 EUR (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 SGB II) abzusetzen.
  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Dies entspricht Rechtsprechung (BSG vom 23. November 2006, Az.: B 11b AS 1/06 R) und Praxis zu § 22 SGB II. Die gegenteilige Auffassung der Beklagten, die auch für die Ermittlung der Mindesteinkommensgrenze § 6a Abs. 4 Satz 2 BKGG anwendet, teilt die Kammer nicht, sondern folgt vielmehr der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22. Januar 2007, Az.: L 19 AL 38/069, das hierzu überzeugend ausgeführt hat:.
  • Drs-Bund, 14.06.2006 - BT-Drs 16/1818
    Auszug aus SG Potsdam, 28.11.2007 - S 29 KG 15/06
    Dies widerspricht dem Regelungsziel des Gesetzgebers bei Einführung des § 6a BKGG und hat sicherlich auch zu dem ernüchternden Zwischenfazit beigetragen, dass im Zeitraum von Januar 2005 bis Mai 2006 von 659.260 gestellten Anträgen auf Kinderzuschlag die überwältigende Zahl von 589.203 Anträgen abgelehnt wurde, was einer Bewilligungsquote von etwa 11% entspricht (BT-Drs 16/1818, Schwitzky, Sozialrecht aktuell 6/2006, 196 ff ).
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